Barrierefreiheit (BFSG) für Apps und Websites: Checkliste
Für wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, welcher Standard maßgeblich ist, und eine praktische Checkliste für Design, Inhalte, Entwicklung und Tests.
Vijay Rathod3 Min. Lesezeit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet dazu, viele digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Für Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen, ist Barrierefreiheit kein Zusatz mehr, sondern Pflicht.
Dieser Artikel erklärt, wer betroffen ist, welcher Standard maßgeblich ist und was Sie in der Praxis prüfen sollten.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Wer ist betroffen?
Das BFSG erfasst bestimmte Produkte (etwa Computer, Smartphones, Selbstbedienungsterminals und E-Book-Lesegeräte) und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites und Apps ist vor allem die Gruppe der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtig: alles, was einen Verbraucher online zu einem Vertragsschluss führt, etwa Onlineshops, Buchungssysteme und Online-Vertragsabschlüsse. Erfasst sind außerdem Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books und Personenbeförderungsdienste.
Ausnahmen und Grenzen:
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gibt es diese Ausnahme nicht.
- Reine B2B-Angebote, die sich nicht an Verbraucher richten, sind grundsätzlich nicht erfasst. Öffentliche Auftraggeber haben jedoch eigene Barrierefreiheitsregeln (BITV 2.0), und immer mehr Unternehmen verlangen Barrierefreiheit in Ausschreibungen und Verträgen.
- Wo die vollständige Erfüllung eine unverhältnismäßige Belastung wäre oder die Dienstleistung grundlegend verändern würde, sind Ausnahmen möglich. Sie müssen aber geprüft und dokumentiert werden.
Durchsetzung: Die Bundesländer haben in Magdeburg eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit (MLBF) eingerichtet. Verstöße können zu Anordnungen, zur Untersagung einer Dienstleistung und zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen. Auch Wettbewerber und Verbände können vorgehen.
Welcher Standard gilt?
In der Praxis ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 maßgeblich. Für Websites und Apps verweist sie weitgehend auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Erfüllt Ihre Website oder App WCAG 2.1 AA, sind die technischen Kernanforderungen erfüllt.
Zusätzlich müssen erfasste Dienstleistungen Informationen darüber veröffentlichen, wie sie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen, typischerweise als Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website oder in den AGB.
Checkliste: Design
- Kontrast: normaler Text mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3:1.
- Nicht nur Farbe: Fehler, Pflichtfelder und Zustände werden nicht nur farblich, sondern auch durch Text oder Symbole gekennzeichnet.
- Sichtbarer Fokus: Jedes Bedienelement hat für Tastaturnutzer eine gut sichtbare Fokus-Markierung.
- Klickflächen sind groß genug und nicht zu eng beieinander.
- Zoom und Umbruch: Die Seite funktioniert bei 200 % Zoom und auf schmalen Bildschirmen ohne horizontales Scrollen.
- Bewegung: Animationen lassen sich anhalten oder werden reduziert, wenn Nutzer weniger Bewegung bevorzugen.
Checkliste: Inhalte
- Überschriften bilden eine logische Struktur (eine H1, danach H2, H3 der Reihe nach).
- Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte; rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
- Links beschreiben ihr Ziel („Preisliste herunterladen“, nicht „hier klicken“).
- Sprache ist korrekt ausgezeichnet, auch für Passagen in einer anderen Sprache.
- Verständliche Sprache: kurze Sätze, erklärte Begriffe, klare Hinweise in Formularen.
- Videos haben Untertitel, Audioinhalte ein Transkript.
- PDFs, die Teil der Dienstleistung sind, sind ebenfalls barrierefrei oder werden in einer barrierefreien Alternative angeboten.
Checkliste: Entwicklung
- Semantisches HTML: echte Buttons, Links, Listen und Landmarks statt gestylter Divs.
- Tastatur: Alles funktioniert allein mit der Tastatur, in logischer Reihenfolge und ohne Tastaturfallen. Menüs und Dialoge lassen sich mit Escape schließen.
- Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehler werden angesagt und erklärt und lassen sich leicht korrigieren.
- Dynamische Inhalte: Statusmeldungen und Änderungen (etwa „in den Warenkorb gelegt“) werden Screenreadern mitgeteilt.
- Dialoge und Overlays setzen den Fokus korrekt und geben ihn beim Schließen zurück, auch der Cookie-Banner.
- Sprunglink direkt zum Hauptinhalt.
- Mobile Apps: Nutzen Sie die Bedienungshilfen von iOS und Android (Beschriftungen, dynamische Schriftgrößen, Unterstützung von VoiceOver und TalkBack).
Checkliste: Tests
- Automatische Prüfungen mit Werkzeugen wie Lighthouse oder axe finden einen Teil der Probleme, vor allem die offensichtlichen.
- Tastaturtest: die wichtigsten Abläufe ohne Maus durchgehen.
- Screenreader-Test mit NVDA oder VoiceOver auf den wichtigsten Seiten und Formularen.
- Zoom- und Mobiltest bei 200 % und auf einem kleinen Smartphone.
- Menschen mit Behinderungen: Testen Sie, wo möglich, mit echten Nutzern. Sie finden, was Werkzeuge übersehen.
- Dokumentieren Sie die Ergebnisse und veröffentlichen Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit lohnt sich über das Gesetz hinaus
Barrierefreie Websites und Apps sind für alle leichter zu bedienen: in grellem Sonnenlicht, auf einem kleinen Bildschirm, mit gebrochenem Arm oder einfach in Eile. Saubere Struktur und semantisches HTML helfen auch Suchmaschinen, Ihre Seiten zu verstehen. Und für viele öffentliche und große Auftraggeber wird Barrierefreiheit zur Voraussetzung in Ausschreibungen.
So arbeiten wir
Wir gestalten und entwickeln Websites und Apps mit Barrierefreiheit ab dem ersten Wireframe: kontrastgeprüfte Designsysteme, semantische Komponenten, Tastatur- und Screenreader-Unterstützung und Tests vor dem Launch. Nachrüsten ist möglich, von Anfang an eingeplant ist es aber deutlich günstiger. Mehr auf unseren Seiten zu UI/UX-Design und Webentwicklung.
Website oder App prüfen lassen
Autor
Vijay Rathod
Gründer, Vduce Technology
Vijay leitet Vduce von Hockenheim aus und baut seit mehr als zehn Jahren Webplattformen, Apps, IoT-Systeme und KI-Funktionen für Kunden in Deutschland, Großbritannien und Indien.
