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Vduce Technology

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vduce Technology UG (haftungsbeschränkt)

Stand: November 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Beratung, Design, Wartung, Hosting-Betreuung und sonstige IT-Leistungen zwischen der Vduce Technology UG (haftungsbeschränkt) („Vduce“) und ihren Auftraggebern.

1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Annahme eines Angebots oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Schätzungen, etwa aus dem App-Rechner auf unserer Website, sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot.

3. Leistungsumfang und Vertragsart

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem vereinbarten Backlog.

3.2 Bei Abrechnung nach Aufwand (Time & Material) und bei dedizierten Teams erbringen wir Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Bei ausdrücklich vereinbarten Festpreisprojekten mit abgegrenztem Leistungsumfang erstellen wir ein Werk (§§ 631 ff. BGB).

3.3 Wir dürfen zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende verbundener Unternehmen, insbesondere unserer Schwestergesellschaft in Indien, sowie sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einsetzen. Wir bleiben gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich.

4. Änderungen

Änderungswünsche des Auftraggebers prüfen wir und teilen mit, wie sie sich auf Aufwand, Vergütung und Termine auswirken. Änderungen werden erst nach Zustimmung beider Seiten in Textform umgesetzt.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die Entscheidungen zeitnah treffen kann, und stellt rechtzeitig Informationen, Inhalte, Zugänge und Testdaten bereit.

5.2 Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen fehlen oder verspätet erfolgen, verschieben sich Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet werden.

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen.

6. Abnahme

6.1 Bei Werkleistungen stellen wir die Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder die Leistung produktiv nutzt. Auf diese Folge weisen wir bei der Bereitstellung hin.

7. Vergütung und Zahlung

7.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Aufwandsleistungen rechnen wir monatlich nach Zeitnachweis ab; Festpreise nach den vereinbarten Meilensteinen.

7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Reisekosten und Auslagen werden nur nach vorheriger Abstimmung erstattet.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen

8.1 Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung räumen wir dem Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Quellcode, Designs und Dokumentation, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Unterlizenzierung. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.

8.2 An vorbestehenden Komponenten, Werkzeugen und allgemeinem Know-how von Vduce erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, über die wir den Auftraggeber informieren.

8.3 Wir dürfen das Projekt in allgemeiner Form als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Vertrauliche Details veröffentlichen wir nur mit Zustimmung.

9. Gewährleistung

9.1 Bei Werkleistungen beheben wir Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.3 Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, auf nicht vereinbarte Einsatzumgebungen oder auf Änderungen externer Dienste und Schnittstellen nach der Abnahme zurückgehen.

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.3 Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit die Datensicherung nicht zu unseren vereinbarten Leistungen gehört.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke des Vertrags, auch über das Vertragsende hinaus. Auf Wunsch schließen wir eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.

11.2 Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

12. Laufzeit und Kündigung

Verträge über laufende Leistungen (z. B. dedizierte Teams, Wartung) können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen werden vergütet.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir dürfen den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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